Bettina Sommerbeck

Curatorin de Jure


Rechtzeitig Vorsorgen

Im Leben läuft leider nicht immer alles nach Plan. Von heute auf morgen zum Pflegefall zu werden und nicht mehr über die eigene Gesundheit oder wichtige finanzielle Angelegenheiten entscheiden zu können, wünscht sich niemand.

Insbesondere, weil man Freunden und der Familie nicht zur Last fallen möchte, wird das Thema Vorsorge viel zu häufig auf die lange Bank geschoben. Zudem geht man immer davon aus, dass man sich ja später noch darum kümmern kann. Wer rechnet schon mit einem Unfall oder einer plötzlichen Krankheit? Sorgen Sie rechtzeitig für den Ernstfall vor!



Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Art Vertrag, in dem ein Mensch (Vollmachtgeber*in) festlegt, dass ein anderer Mensch (Bevollmächtigte*r oder Vollmachtnehmer*in) für ihn oder sie entscheiden soll.

Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie bereits jetzt die Entscheidung treffen, wer sich im Fall des Falles um Ihre Angelegenheiten kümmern soll und wer welche Dinge für Sie regeln darf. Eine wohl überlegt Patientenverfügung zu erstellen und diese auch im erforderlichen Fall den Ärzten und Angehörigen zugänglich zu machen, ist ein wichtiger Punkt in der Vorsorge.



Worüber entscheidet ein Bevollmächtiger?

Sie können dem oder der Bevollmächtigten das Recht geben, fast alles zu entscheiden oder nur über einen bestimmten Teil. Für welche Aufgaben oder Bereiche Sie sich entscheiden, müssen Sie in der Vollmacht detailliert aufführen. Für bestimmte Bereiche  ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich, zum Beispiel wenn Sie der bevollmächtigten Person auch erlauben wollen, dass sie für Sie ein Haus kaufen oder verkaufen soll. Auch Banken bestehen meistens auf die Vorlage einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht.

Einen Vordruck für eine Vorsorgevollmacht finden Sie  hier.




Wofür brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

Es kann passieren, dass Sie irgendwann nicht mehr selbst entscheiden können. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, wie zum Beispiel durch einen Unfall oder wegen einer Erkrankung. Stellen Sie sich vor Sie sind in der Situation, dass Sie nicht ansprechbar sind. Sie können keine Miete überweisen, nicht selbst in Operationen einwilligen und auch keine wichtigen Briefe öffnen. In diesem Fall muss sich jemand um ihre persönlichen Angelegenheiten kümmern und vielleicht sogar Entscheidungen für Sie treffen.



Wem erteilt man eine Vollmacht?

Haben Sie eine oder mehrere Personen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen, kann eine Vorsorgevollmacht das Richtige für Sie sein. Denn mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen bestimmen, die für Sie entscheiden, wenn Sie es nicht mehr können.



Welche Nachteile hat eine Vorsorgevollmacht?

Der Nachteil bei einer Vorsorgevollmacht ist, dass es meistens niemanden gibt der den oder die Bevollmächtigte*n kontrolliert. Der oder die Bevollmächtigte könnte die Vorsorgevollmacht missbrauchen und zum Beispiel Geld vom Konto nehmen oder es können andere Entscheidungen getroffen werden, als Sie es eigentlich wollten. Deswegen sollten Sie nur einer Person eine Vorsorgevollmacht geben, der Sie absolut vertrauen!

Ein weiterer Nachteil kann sein, dass der Bevollmächtigte nicht weiß, wie er die für Sie zu besorgenden Angelegenheiten umsetzen kann und muss. Evenutell müssen Anträge bei Behörden, Sozialleistungsträgern oder Kommunen gestellt werden.

Nicht jede Person ist sofort in der Lage alles Notwendige zu regeln, sei es aufgrund von Zeitmangel oder wegen Unwissenheit.

Aufgaben, wie zum Beispiel:             

Anträge stellen, Kostenübernahmen prüfen,
die geeignete Wohnform zu finden,
die Wohnung räumen und aufzulösen,
Verträge kündigen, Bank-Überweisungen tätigen,
Formulare für die Krankenkasse und Pflegekasse ausfüllen und und und.


Um diese Verantwortung zu teilen, können Sie die Vollmacht auch auf mehrere Personen verteilen oder Sie bestimmen eine*n Haupt-Bevollmächtigte*n und eine Vertretung. Für jede Person sollten Sie dann eine eigene Vollmacht ausstellen.



mein Ehepartner kann für mich entscheiden

Nein, das kann und darf er nicht. Seit dem 01.01.2023 beinhaltet das Betreuungsrecht ein sogenanntes Notvertretungsrecht für Ehegatten. Hierbei handelt es sich jedoch ausschließlich um Gesundheitsangelegenheiten. Sollte Ihr Ehepartner also bisher immer die Konten auf seinen Namen geführt haben und es wurde keine Vollmacht für Sie bei der Bank hinterlegt, sind Sie im Notfall handlungsunfähig.



Sie haben Beratungsbedarf? Dann nehmen Sie Kontakt zu mir auf.


Vielen Dank für ihr Interesse!

 
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