Bettina Sommerbeck

Curatorin de Jure

Sie sind vollmachtnehmer

Als Vollmachtnehmer genießen Sie das volle und bedingungslose Vertrauen des Vollmachtgebers. Dies führt jedoch auch dazu, dass Sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person im Falle einer Notsitutation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, das heißt, er entscheidet an Stelle des Vollmachtgebers.


Untersützung von Vollmachtnehmer

Der Vollmachtgeber wünscht sich sicherlich, dass es nicht zu der Situation kommt, in der Sie für ihn tätig werden und gegebenenfalls Entscheidungen treffen müssen.

Aber was ist, wenn doch?

Sollten Sie eine Beratung oder Unterstützung bei der Ausübung der in der Vorsorgevollmacht aufgeführten Vereinbarungen benötigen, sprechen Sie mich bitte gerne an. Ich berate, coache oder unterstütze Sie, damit Sie Ihrer Verantwortung gerecht werden können.


Bitte besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!

 
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