Bettina Sommerbeck

Curatorin de Jure

rechtliche betreuung

Jeder kann in die Situation kommen, in der man für sich selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Ein Unfall, eine Krankheit oder im Alter...

Das Betreuungsrecht (neueste Fassung vom 01.01.2023) gilt für alle in Deutschland lebenden Personen, die einen Stellvertreter benötigen. Eine automatische Stellvertretung durch den Ehepartner oder die eigenen Kinder ist nicht möglich.

Das Betreuungsrecht gilt nur dann nicht, wenn Sie einer oder mehreren Personen ihres Vetrauens eine wirksame Vorsorgevollmacht ausgestellt haben.

Wer aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann, kann Hilfe durch einen rechtlichen Betreuer erhalten.

Der Betreuer ist rechtlicher Vertreter, jedoch nicht für die Pflege und die täglichen Besuche des Betreuten zuständig.


Sollten Sie Fragen haben, dann sprechen Sie mich gerne an. Weitere Informationen erhalten Sie jedoch auch unter 

https://www.hamburg.de/betreuungsrecht

und

https://https://berufsbetreuer-werden.de/




 

 
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